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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Einem Beamten steht das Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, ob eine wesentliche Änderung seiner Verwendung im Krankenpflegefachdienst eingetreten ist, zu, sofern nicht diese Frage in einem Verfahren betreffend die Feststellung, ob dem Beschwerdeführer ab dem Zeitpunkt der Einstellung der Pflegedienstzulage auf Grund des Gesetzes die Pflegedienstzulage zustehe, zu entscheiden war.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990120149.X02Im RIS seit
11.07.2001