RS Vwgh 1991/7/9 90/12/0149

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Veröffentlicht am 09.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §56;
GehG 1956 §30b Abs1;
GehG 1956 §30b Abs2 Z3;

Rechtssatz

Einem Beamten steht das Recht auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, ob eine wesentliche Änderung seiner Verwendung im Krankenpflegefachdienst eingetreten ist, zu, sofern nicht diese Frage in einem Verfahren betreffend die Feststellung, ob dem Beschwerdeführer ab dem Zeitpunkt der Einstellung der Pflegedienstzulage auf Grund des Gesetzes die Pflegedienstzulage zustehe, zu entscheiden war.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120149.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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