RS Vwgh 1991/7/24 91/19/0150

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Veröffentlicht am 24.07.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §11 Abs1;
VStG §22 Abs1;

Rechtssatz

Zwar ist in Ansehung des Verstoßes gegen § 11 Abs 1, erster Satz, AZG pro Dienstnehmer jeweils eine Verwaltungsübertretung anzunehmen, doch ist nicht das Vorliegen mehrerer Verwaltungsübertretungen entsprechend dem Umstand anzunehmen, daß die strafbaren Handlungen an mehreren Tagen begangen wurden (so die ständige Rechtsprechung des VwGH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190150.X03

Im RIS seit

24.07.1991

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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