RS Vwgh 1991/7/24 91/19/0117

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Veröffentlicht am 24.07.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §36 Abs1;
VwGG §48 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Hat sich die belangte Behörde in ihrem Schriftsatz anläßlich der Vorlage der Akten des Verwaltungstrafverfahrens einer Stellungnahme zum Beschwerdevorbringen enthalten, kann dieser Schriftsatz nicht als eine den Anspruch auf Ersatz für Schriftsatzaufwand begründende Gegenschrift angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190117.X02

Im RIS seit

24.07.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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