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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §36 Abs1;Rechtssatz
Hat sich die belangte Behörde in ihrem Schriftsatz anläßlich der Vorlage der Akten des Verwaltungstrafverfahrens einer Stellungnahme zum Beschwerdevorbringen enthalten, kann dieser Schriftsatz nicht als eine den Anspruch auf Ersatz für Schriftsatzaufwand begründende Gegenschrift angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190117.X02Im RIS seit
24.07.1991