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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §75 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/02/0174 B 10. Juli 1981 RS 1Stammrechtssatz
Ein Bescheid, mit dem die Vorlage eines verkehrspsychologischen Gutachtens gem § 75 Abs 2 KFG aufgetragen wird, ist insofern einem "Vollzug" im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG zugänglich, als im Falle der Nichtvorlage mit der Entziehung der Lenkerberechtigung vorzugehen ist (Hinweis auf den überholten Beschluß vom 14. Oktober 1971, Zl. 1598/71). Aber auch in diesem Fall (wie bei der Entziehung der Lenkerberechtigung selbst) stehen zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegen.
Schlagworte
Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991110026.A01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
16.09.2010