RS Vwgh 1991/8/2 AW 91/11/0026

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Veröffentlicht am 02.08.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §75 Abs2;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0174 B 10. Juli 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Bescheid, mit dem die Vorlage eines verkehrspsychologischen Gutachtens gem § 75 Abs 2 KFG aufgetragen wird, ist insofern einem "Vollzug" im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG zugänglich, als im Falle der Nichtvorlage mit der Entziehung der Lenkerberechtigung vorzugehen ist (Hinweis auf den überholten Beschluß vom 14. Oktober 1971, Zl. 1598/71). Aber auch in diesem Fall (wie bei der Entziehung der Lenkerberechtigung selbst) stehen zwingende öffentliche Interessen der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991110026.A01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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