RS Vwgh 1991/8/23 AW 91/07/0027

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Veröffentlicht am 23.08.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §73;
VwGG §30 Abs2;
WRG 1959 §138;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Abweisung eines Devolutionsantrages - Von einem unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG kann dann nicht gesprochen werden, wenn der BMLF einen Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren abgewiesen hat und der Bf seinen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung lediglich damit begründet, es sei zu befürchten, daß der LH diesen Bescheid zum Anlaß für ein (allenfalls dem Gesetz nicht entsprechendes) Vorgehen gem § 138 WRG nehmen könnte.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991070027.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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