RS Vwgh 1991/9/13 AW 91/04/0057

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Veröffentlicht am 13.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §91 Abs1;
StGB §288 Abs1;
StGB §289;
VwGG §30 Abs2;

Beachte

Die Beschwerdefälle AW 91/04/0058 und AW 91/04/0059 wurden am gleichen Tag im selben Sinn erledigt.

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Widerruf der Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer - Wird die Genehmigung der Bestellung zum Geschäftsführer einer Baugesellschaft für die Ausübung des Baumeistergewerbes an einem bestimmten Standort aus dem Grunde widerrufen, weil die betreffende Person wegen falscher Beweisaussage vor Gericht und vor einer Verwaltungsbehörde strafgerichtlich verurteilt worden ist, so stehen der Stattgebung des mit der Beschwerde verbundenen Antrages auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:AW1991040057.A01

Im RIS seit

13.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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