RS Vwgh 1991/9/16 91/15/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.09.1991
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §22 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/12 89/15/0074 2

Stammrechtssatz

Steht bei der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen eine Vermögensverwaltung wie bei der Vermietung und Verpachtung anderer Objekte im Vordergrund, während die den Hauptzweck eines landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes darstellende Nutzung des Bodens und der Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse wirtschaftlich in den Hintergrund tritt, handelt es sich bei den Einnahmen aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen nicht mehr um Umsätze "im Rahmen" des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebes, sondern um andere, nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuernde Umsätze.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991150058.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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