RS Vwgh 1991/9/17 89/08/0241

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs3;
ASVG §68;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/08/0252 E 15. Dezember 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die mit der Verständigung des Beitragsschuldners vom Ergebnis zur Feststellung der Beitragsschulden beginnende Verjährungsfrist des § 68 Abs 2 ASVG wird dem Beitragsmithaftenden gegenüber nur durch die Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989080241.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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