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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §23 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, daß sich in der Umgebung der Plakattafeln Hochhäuser befinden, vermag nichts daran zu ändern, daß diese Plakattafeln in Grünflächen stehen, deren Wirkung sie schon auf Grund ihrer Dimension erheblich stören.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991050061.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010