RS Vwgh 1991/9/18 91/13/0072

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §28;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Rechtssatz

Wenn der Steuerpflichtige nicht zwischen Beschwerdepunkten und Beschwerdegründen unterscheidet, die Beschwerdegründe jedoch in einem ausreichenden Maße konkretisiert, so verbietet dieser Umstand die Zurückweisung der Beschwerde mangels Angabe von Beschwerdegründen. Alleine das Bestreiten der Nachhaltigkeit der Tätigkeit sowie der Gewinnabsicht iSd § 28 BAO und damit einer gewerblichen Tätigkeit bedeutet eine aus der Sicht des § 28 Abs 1 Z 5 VwGG ausreichende Ausführung von Beschwerdegründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991130072.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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