RS Vwgh 1991/9/18 90/03/0266

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs1;
StVO 1960 §4 Abs1 lita;
StVO 1960 §4 Abs5;

Rechtssatz

Das Fahrmanöver des Beschuldigten, das zur seitlichen Streifung eines anderen Pkw führte, stellt eine kritische Situation dar (hier: Überholung bei Kolonnenverkehr auf rechter Fahrspur mit zu knapper Wiedereinordnung vor dem überholten Fahrzeug), sodaß der Beschuldigte verpflichtet gewesen ist, beim "Wiedereinreihen" vor das Fahrzeug der Anzeigerin durch einen Blick zurück das Verkehrsgeschehen hinter sich zu beobachten, sodaß er eine Streifung hätte wahrnehmen müssen, wozu noch kommt, daß die Streifung auf der Fahrerseite erfolgte (Hinweis E 28.11.1990, 90/02/0134 und E 17.4.1991, 90/02/0209).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990030266.X03

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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