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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/01/0100Rechtssatz
Die Asylwerberin ist in anonymen Telefonanrufen mit dem Tod bedroht worden; diese Drohung kann auch für den Ehegatten der Asylwerberin eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner politischen Äußerungen zur Folge haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010099.X01Im RIS seit
03.04.2001