RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Zurückschickung des Asylwerbers aus dem Gastland in sein Heimatland ist ohne rechtliche Bedeutung, da diese Maßnahme nicht von den Behörden seines Heimatlandes ausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010077.X03

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten