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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die bloße Teilnahme an einer Demonstration im Gastland des Asylwerbers und die Ablehnung des herrschenden Regimes in seinem Heimatland reichen nicht aus, um die Verfolgung des Asylwerbers aus den in der Konvention genannten Gründen anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010077.X01Im RIS seit
18.09.1991