RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0077

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die bloße Teilnahme an einer Demonstration im Gastland des Asylwerbers und die Ablehnung des herrschenden Regimes in seinem Heimatland reichen nicht aus, um die Verfolgung des Asylwerbers aus den in der Konvention genannten Gründen anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010077.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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