RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0094

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1968 §3;
AsylG 1968 §7 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnC;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Für den Asylwerber ist die Beschwer weggefallen, wenn er sich nach seiner eigenen Erklärung wieder freiwillig in sein Heimatland zurückbegeben will und dieses Vorhaben offensichtlich verwirklicht (hier wurde der Asylwerber von seinem letzten Aufenthaltsort "unbekannt abgemeldet").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010094.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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