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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Aus der Tatsache allein, daß der Asylwerber legal ausreisen konnte, läßt sich nicht schlüssig ableiten, er habe nicht eine Verfolgung aus Gründen der Konvention befürchten müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010037.X01Im RIS seit
18.09.1991