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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Die Beh ist nicht verhalten, eine Anfrage "an die österreichische Sektion oder das Hauptquartier von Amnesty International" über Fälle zu richten, in denen aus kommunistischen Staaten kommende Leute, die im Ausland gegen dieses System demonstriert haben, im Heimatstaat schweren Verfolgungen ausgesetzt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010077.X02Im RIS seit
18.09.1991