RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0077

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Beh ist nicht verhalten, eine Anfrage "an die österreichische Sektion oder das Hauptquartier von Amnesty International" über Fälle zu richten, in denen aus kommunistischen Staaten kommende Leute, die im Ausland gegen dieses System demonstriert haben, im Heimatstaat schweren Verfolgungen ausgesetzt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010077.X02

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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