RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0048

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Ein Bewerber um die österreichische Staatsbürgerschaft, der das Gastrecht des ihn beherbergenden Landes wiederholt und gröblich durch Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen verletzt hat, bietet, auch wenn er sich zwischenzeitlich durch etwas mehr als 2 Jahre wohlverhalten hat, keine ausreichende Gewähr dafür, daß er auch iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG in Zukunft keine Gefahr für die öffentl Ruhe, Ordnung oder Sicherheit darstellen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010048.X02

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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