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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z6;Rechtssatz
Ein Bewerber um die österreichische Staatsbürgerschaft, der das Gastrecht des ihn beherbergenden Landes wiederholt und gröblich durch Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen verletzt hat, bietet, auch wenn er sich zwischenzeitlich durch etwas mehr als 2 Jahre wohlverhalten hat, keine ausreichende Gewähr dafür, daß er auch iSd § 10 Abs 1 Z 6 StbG in Zukunft keine Gefahr für die öffentl Ruhe, Ordnung oder Sicherheit darstellen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010048.X02Im RIS seit
18.09.1991