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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Behördlichen Befragungen über den Aufenthaltsort eines Familienmitgliedes kann nicht ohne weiteres der Charakter von gegen den Asylwerber gerichteten Verfolgungshandlungen abgesprochen werden, wenn sie unter Schlägen und Inhaftierung vor sich gingen und sich wiederholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010009.X01Im RIS seit
18.09.1991