RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0009

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Behördlichen Befragungen über den Aufenthaltsort eines Familienmitgliedes kann nicht ohne weiteres der Charakter von gegen den Asylwerber gerichteten Verfolgungshandlungen abgesprochen werden, wenn sie unter Schlägen und Inhaftierung vor sich gingen und sich wiederholen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010009.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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