RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0044

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Veröffentlicht am 18.09.1991
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auch in westlichen Ländern dürfen nicht Plakate beliebigen Inhalts von jedermann verbreitet werden, die Verbreitung von Pornographie unterliegt auch in diesen Ländern genauer gesetzlicher Regelung. Daher hat die Beh zu Recht den Schluß gezogen, daß eine wegen Verstößen gegen derartige, im Heimatland des Asylwerbers bestehende gesetzliche Bestimmungen eingeleitete gerichtliche Untersuchung nicht zu seiner Anerkennung als Flüchtling führen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010044.X01

Im RIS seit

18.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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