Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Auch in westlichen Ländern dürfen nicht Plakate beliebigen Inhalts von jedermann verbreitet werden, die Verbreitung von Pornographie unterliegt auch in diesen Ländern genauer gesetzlicher Regelung. Daher hat die Beh zu Recht den Schluß gezogen, daß eine wegen Verstößen gegen derartige, im Heimatland des Asylwerbers bestehende gesetzliche Bestimmungen eingeleitete gerichtliche Untersuchung nicht zu seiner Anerkennung als Flüchtling führen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991010044.X01Im RIS seit
18.09.1991