RS Vwgh 1991/9/19 89/06/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

GebG 1957 §2 Z2;
VwGG §48 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0253/67 E 28. April 1969 VwSlg 7554 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gebührenbefreiung von Gebietskörperschaften (hier: Gemeinde) im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises erstreckt sich auch auf das Verfahren vor dem VwGH.

Schlagworte

Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz bei Gebührenfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989060110.X09

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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