RS Vwgh 1991/9/19 90/06/0143

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.1991
beobachten
merken

Index

L81705 Baulärm Umgebungslärm Salzburg
L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3;
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs6;
BauRallg;

Rechtssatz

Ein bereits anhängiges Baubewilligungsverfahren hindert die Baubehörde im baupolizeilichen Auftragsverfahren nach § 16 Abs 3 Slbg BauPolG und § 16 Abs 6 Slbg BauPolG nicht, einen Alternativauftrag iSd § 16 Abs 3 Slbg BauPolG zu erteilen, und zwar durch Verweis auf das bereits anhängige Baubewilligungsverfahren und die Tatsache, daß die Beseitigung nur unter der Voraussetzung zu erfolgen hat, daß das anhängige Bauansuchen rechtskräftig abgewiesen werden sollte.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990060143.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten