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L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein bereits anhängiges Baubewilligungsverfahren hindert die Baubehörde im baupolizeilichen Auftragsverfahren nach § 16 Abs 3 Slbg BauPolG und § 16 Abs 6 Slbg BauPolG nicht, einen Alternativauftrag iSd § 16 Abs 3 Slbg BauPolG zu erteilen, und zwar durch Verweis auf das bereits anhängige Baubewilligungsverfahren und die Tatsache, daß die Beseitigung nur unter der Voraussetzung zu erfolgen hat, daß das anhängige Bauansuchen rechtskräftig abgewiesen werden sollte.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990060143.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009