RS Vwgh 1991/9/23 90/12/0170

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Veröffentlicht am 23.09.1991
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z2;
GehG 1956 §72 Abs2 Z2;

Rechtssatz

Schon ein Beamter der VGr W 1, DKl III, besitzt auf Grund seiner dienstlichen Ausbildung und Tätigkeit ausreichend Erfahrung für die Wahrnehmung der mit dem Referat für Personalangelegenheiten verbundenen Aufgaben (hier im Bereich der Personalverwaltung einschließlich der Planstellenplanung und Planstellenbewirtschaftung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120170.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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