RS Vwgh 1991/9/24 91/11/0037

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Veröffentlicht am 24.09.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs2 litf;
StVO 1960 §99 Abs2 litc;

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Frage, ob "besonders gefährliche Verhältnisse" im Sinne des § 66 Abs 2 lit f StVO vorlagen, bedarf es konkreter Feststellungen über die näheren Umstände der Begehung der strafbaren Handlung, wozu insbesondere die Sichtverhältnisse, die Fahrbahnverhältnisse und die sonstige Beschaffenheit der Straße in dem betreffenden Bereich (Breite, gerader oder kurviger Verlauf, Kreuzungen) gehört (Hinweis E 23.10.1985, 85/11/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991110037.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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