RS Vwgh 1991/9/25 91/16/0046

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
FinStrG §167 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in dem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist abgesteckt wurde (Hinweis E 9.6.1988, 87/08/0242).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160046.X03

Im RIS seit

25.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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