RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0038

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §29b Abs3;
StVO 1960 §52 Z13b;
StVO 1960 §54 Abs5 litb;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Einer ein Verbot einschränkenden Zusatztafel kommt bei der Beurteilung der Frage, ob gegen dieses Verbot verstoßen wurde, in dem Fall Bedeutung zu, daß sich ein Besch mit der für ihn geltenden, sich aus dieser Zusatztafel ergebenden Ausnahmeregelung verantwortet, sodaß die Anbringung dieser Zusatztafel und ihre von der Behörde angenommene Nichtgeltung für den Beschuldigten unter dieser Voraussetzung ein wesentliches Sachverhaltselement darstellt.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020038.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten