RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0047

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §44 Abs1;

Rechtssatz

Wird bei der Angabe des Gegenstandes der Vernehmung des Zeugen in der betreffenden Niederschrift auf den Akteninhalt verwiesen, ist hinsichtlich jener Übertretungen, auf die sich bis dahin der Akteninhalt nicht bezog und zu denen der Zeuge auf Grund der Zeugenaussage auch nicht befragt wurde, Verfolgungsverjährung eingetreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991020047.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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