RS Vwgh 1991/9/25 91/16/0046

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 lita;
FinStrG §167 Abs1;

Rechtssatz

Arbeitsüberlastung und familiäre Probleme stellen keinen Grund für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer auf Antrag verlängerbaren Frist dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160046.X04

Im RIS seit

25.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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