RS Vwgh 1991/9/25 91/16/0046

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Veröffentlicht am 25.09.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §167 Abs1 idF 1987/312;
VwGG §46 Abs1;
ZustG §17 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/12 90/16/0059 3

Stammrechtssatz

Beachtet der Wiedereinsetzungswerber den zu seinem Rechtsschutz in der Verständigung durch den Zusteller (Formular 1 zu § 17 Abs 2 ZustG, Lagernummer 1303 der Staatsdruckerei) enthaltenen Hinweis auf die Rechtswirkungen, welche die Hinterlegung auslöst, nicht, so kann nicht mehr bloß von einem minderen Grad des Versehens gesprochen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991160046.X07

Im RIS seit

25.09.1991

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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