RS Vwgh 1991/9/26 91/09/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 lita;
AuslBG §3 Abs5;

Rechtssatz

Der Wohnraumüberlassung kann der Charakter eines Naturallohnes dann unbedenklich zugemessen werden, wenn die Wohnraumüberlassung zeitlich gekoppelt mit dem Volontärverhältnis erfolgt ist und trotz gebotener Gelegenheit keine besondere Absprache anderer Art behauptet worden ist (Hinweis E 4.9.1990, 89/09/0127).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991090058.X04

Im RIS seit

26.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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