RS Vwgh 1991/9/26 90/09/0190

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AÜG §3;
AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

In der Fassung vor der Nov 1990/450 hat das AuslBG keine besondere Regelung getroffen, wer im Fall einer Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG als Arbeitgeber anzusehen ist. Aus § 2 Abs 2 in Verbindung mit Abs 3 AuslBG ergibt sich, daß Arbeitgeber nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz unter anderem auch derjenige ist, der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses über die Arbeitskraft eines anderen verfügen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090190.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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