RS Vwgh 1991/9/26 90/09/0190

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Veröffentlicht am 26.09.1991
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ABGB §879 Abs1;
AuslBG §2 Abs2 lita;
AuslBG §28 Abs1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter einem Arbeitsverhältnis ist nach Arbeitsrecht ein Rechtsverhältnis, das die Leistung abhängiger, fremdbestimmter Arbeit zum Inhalt hat und durch Arbeitsvertrag begründet wird, zu verstehen. Mangels erkennbarer Differenzierung orientiert sich auch das AuslBG mit folgender Maßgabe an diesem Begriffsinhalt: Da ein ohne die nach dem AuslBG erforderliche Beschäftigungsbewilligung mit einem ausländischen Arbeitnehmer abgeschlossener Arbeitsvertrag nichtig ist, ist darunter nach § 2 Abs 2 lit a in Verbindung mit § 28 Abs 1 lit a AuslBG die Verwendung in einem Abhängigkeitsverhältnis zu verstehen, das typischerweise den Inhalt eines Arbeitsvertrages bildet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990090190.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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