RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.09.1991
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MietenG §19 Abs2 Z4a;
MRG §30 Abs2 Z15;

Rechtssatz

§ 30 Abs 2 Z 15 MRG ist hinsichtlich der Beurteilung des öffentlichen Interesses der Regelung des § 19 Abs 2 Z 4a MietenG vergleichbar, zu der der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hinweis E 21.9.1973, 1765/71, VwSlg 8465 A/1973) die Auffassung vertreten hat, daß eine Abwägung der öffentlichen Interessen, die für den Abbruch des Objektes und derjenigen, die dagegen sprechen, vorzunehmen ist, wobei auch eine allfällige Beeinträchtigung des Stadtbildes durch den beabsichigten Bau zu berücksichtigen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190159.X02

Im RIS seit

30.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten