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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MietenG §19 Abs2 Z4a;Rechtssatz
§ 30 Abs 2 Z 15 MRG ist hinsichtlich der Beurteilung des öffentlichen Interesses der Regelung des § 19 Abs 2 Z 4a MietenG vergleichbar, zu der der VwGH in seiner bisherigen Rechtsprechung (Hinweis E 21.9.1973, 1765/71, VwSlg 8465 A/1973) die Auffassung vertreten hat, daß eine Abwägung der öffentlichen Interessen, die für den Abbruch des Objektes und derjenigen, die dagegen sprechen, vorzunehmen ist, wobei auch eine allfällige Beeinträchtigung des Stadtbildes durch den beabsichigten Bau zu berücksichtigen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190159.X02Im RIS seit
30.09.1991