RS Vwgh 1991/9/30 91/19/0159

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Veröffentlicht am 30.09.1991
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Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §30 Abs2 Z15;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E VS 8.3.1973, 1659/71, VwSlg 8379 A/1973) umfaßt die der Verwaltungsbehörde zukommende Entscheidungsbefugnis in Hinsicht auf eine Interessenbescheinigung nicht auch die Zuständigkeit, darüber zu befinden, ob der geplante Neubau (Umbau) auch in finanzieller Hinsicht sichergestellt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190159.X03

Im RIS seit

30.09.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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