RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0037

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/14/0179 E 20. September 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Für die steuerliche Berücksichtigung des Heiratsgutes als außergewöhnliche Belastung ist nicht der Zeitpunkt des Entstehens des Anspruches (Verlöbnis) maßgeblich, sondern jener Zeitpunkt, in dem der Anspruch zu erfüllen, die Leistung also zu erbringen ist. Dieser maßgebliche Fälligkeitszeitpunkt ist

jener der Verehelichung. Ein gesetzlicher Anspruch auf vorzeitige Leistung des Heiratsgutes besteht nicht (Hinweis E 18.2.1986, 85/14/0136).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140037.X01

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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