RS Vwgh 1991/10/1 91/14/0037

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

AusfzF des Vorliegens eines wichtigen und unvorhersehbaren Grundes für die Verschiebung des Hochzeittermines durch die Tochter des AbgPfl aus dem Grund, daß sie wenige Tage vor dem Hochzeitstermin zur Kenntnis nehmen mußte, daß eine Anstellung für verheiratete Frauen schwieriger sei als für nicht verheiratete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991140037.X05

Im RIS seit

09.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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