RS Vwgh 1991/10/1 90/11/0217

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Veröffentlicht am 01.10.1991
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §67 Abs2;
KFG 1967 §67 Abs3;

Rechtssatz

Die Beurteilung der fachlichen Befähigung erfordert ein Gutachten gem § 67 Abs 3 KFG und ist nicht allein auf Grund einer Beobachtungsfahrt möglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990110217.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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