RS Vwgh 1991/10/3 90/07/0109

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Veröffentlicht am 03.10.1991
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §115 Abs2;

Rechtssatz

Gemäß § 115 Abs 2 WRG sind Einwendungen, die sich gegen die Verwirklichung eines Projektes als Ganzes wenden (hier wegen befürchteter Grundwasserveränderungen), unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070109.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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