RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0162

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Veröffentlicht am 04.10.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/27 89/03/0240 3

Stammrechtssatz

Es besteht keine Rechtspflicht, der Aufforderung zur Vorführung Folge zu leisten, wenn dem Fahrzeuglenker das Eintreffen des Arztes lediglich zu ganz unbestimmter Zeit in Aussicht gestellt wird (Hinweis E 19.2.1987, 86/02/0139).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180162.X05

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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