RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0162

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Veröffentlicht am 04.10.1991
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs4 litc idF 1986/105;
StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0129 2

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 4 lit c StVO ist es nicht entscheidend, ob das zu einem Verkehrsunfall führende Verhalten rechtswidrig und schuldhaft war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180162.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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