RS Vwgh 1991/10/4 91/18/0150

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1991
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
GBefG 1952 §1 Abs3;
GewO 1973 §39 Abs2;
GewO 1973 §39 Abs5;

Rechtssatz

Strebt eine Transportgesellschaft (hier GmbH) die Genehmigung der Bestellung einer bestimmten Person zum gewerberechtlichen Geschäftsführer auch für eine Erweiterung ihrer Konzession zur Güterbeförderung im Fernverkehr an, so ist es Sache dieser Gesellschaft, im Verwaltungsverfahren darzulegen, wie die in Aussicht genommene Person die Aufgaben eines gewerberechtlichen Geschäftsführers neben einer hauptberuflichen Tätigkeit als Landesbediensteter erfüllen wolle (Hinweis E 2.2.1977, 1305/76, VwSlg 9240 A/1977). Die Argumentation, der Betreffende könne, wenn er schon bei Tag für das Land arbeite, bei Nacht für die Transportgesellschaft arbeiten, reicht jedenfalls nicht aus.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180150.X01

Im RIS seit

06.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten