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20/08 UrheberrechtNorm
EStG 1972 §38 Abs4;Rechtssatz
Bei ausschließlich zur Verbreitung bestimmten Werkstücken (Manuskripten), deren Gegenstand neben dem allgemeinen Interesse des Verlegers am Absatz des Werkes (zB des verlegten Buches) Sonderinteressen des Verlegers nicht berührt, ist eine Abspaltung eines Entgeltanteiles für das Werkstück (Manuskript) unzulässig. Umgekehrt geht eine für eine Werknutzung (Verbreitung) vereinbarte Honorierung im Entgelt für das Werkstück unter, wenn dieser Honorierung kein eigenes wirtschaftliches Gewicht beizumessen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130035.X04Im RIS seit
09.10.1991Zuletzt aktualisiert am
14.10.2009