RS Vwgh 1991/10/14 90/15/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1991
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

KfzStG §2 Abs2 idF 1981/299;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 667;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/17/0142 E 8. Juni 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Der Befreiungs-Tatbestand des § 2 Abs 2 KfzStG erfordert nicht, daß das Kraftfahrzeug dem Körperbehinderten auch schon FÜR KÜRZESTE WEGSTRECKEN zur Beförderung dienen muß; auch braucht die Beförderung mit dem Kraftfahrzeug nicht die einzig überhaupt mögliche zu sein. Es genügt vielmehr, wenn ohne dessen Verwendung konkret eine Verschlimmerung des Leidens des Körperbehinderten zu besorgen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990150178.X02

Im RIS seit

28.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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