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32/06 VerkehrsteuernNorm
KfzStG §2 Abs2 idF 1981/299;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 667;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/17/0142 E 8. Juni 1984 RS 1Stammrechtssatz
Der Befreiungs-Tatbestand des § 2 Abs 2 KfzStG erfordert nicht, daß das Kraftfahrzeug dem Körperbehinderten auch schon FÜR KÜRZESTE WEGSTRECKEN zur Beförderung dienen muß; auch braucht die Beförderung mit dem Kraftfahrzeug nicht die einzig überhaupt mögliche zu sein. Es genügt vielmehr, wenn ohne dessen Verwendung konkret eine Verschlimmerung des Leidens des Körperbehinderten zu besorgen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150178.X02Im RIS seit
28.06.2001