RS Vfgh 1982/10/5 B522/80

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Veröffentlicht am 05.10.1982
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Index

10 Verfassungsrecht
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art5
StGG Art9
HausRSchG
StPO §24

Rechtssatz

Art144 Abs1 B-VG; Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Abziehen und Verwahrung eines Autozündschlüssels, Durchsuchen eines PKW, Öffnen des Handschuhfaches sowie Ansichnahme und Verwahrung eines Reisepasses durch einen Gendarmeriebeamten; keine Verletzung des Eigentums- und des Gleichheitsrechtes

Gesetz zum Schutze des Hausrechtes; Durchsuchen eines PKW - hier keine "Räumlichkeit" iS des Hausrechtsgesetzes

Entscheidungstexte

Schlagworte

Hausrecht, Hausdurchsuchung, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1982:B522.1980

Dokumentnummer

JFR_10178995_80B00522_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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