RS Vwgh 1991/10/16 91/01/0119

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Veröffentlicht am 16.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß der Asylwerber durch eine Schlepperorganisation nach Österreich gekommen ist, macht nicht sein gesamtes Vorbringen schlechthin unglaubwürdig.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010119.X01

Im RIS seit

16.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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