RS Vwgh 1991/10/16 91/01/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.10.1991
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die durch die Verurteilung wegen Kritik am Regime bedingte eingeschränkte Berufsmöglichkeit stellt keine Verfolgung iSd FlKonv dar. Gleiches gilt für Drohung eines Mitgliedes der Securitate im Jahre 1990, mit einem Fahrzeug überfahren zu werden, wenn die Tilgung der Strafe angestrebt werde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991010105.X01

Im RIS seit

16.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten