RS Vwgh 1991/10/17 89/13/0211

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Veröffentlicht am 17.10.1991
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;

Rechtssatz

§ 34 EStG 1972 knüpft an Aufwendungen an, worunter schlechthin der Abfluß von Gütern beim StPfl zu verstehen ist (Hinweis E 12.9.1989, 88/14/0163). Entgangene Einnahmen können keinesfalls als Aufwendungen im angeführten Sinne betrachtet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989130211.X04

Im RIS seit

17.10.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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