RS Vwgh 1991/10/21 90/12/0324

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Veröffentlicht am 21.10.1991
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG §105a;
BKUVG §47;
PG 1965 §27 Abs5;

Rechtssatz

Der durch das BKUVG, ebenfalls im Anschluß an den Hilfslosenzuschuß nach dem ASVG geschaffene Hilfslosenzuschuß nach § 47 BKUVG ist als Hilflosenzulage im Sinne des § 27 Abs 5 PG zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990120324.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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