RS Vwgh 1991/10/21 89/12/0185

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Veröffentlicht am 21.10.1991
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Index

72/02 Studienrecht allgemein
72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung

Norm

AHStG §8 Abs2;
KHStG 1983 §1;

Rechtssatz

Das AHSchStG gilt grundsätzlich nur für wissenschaftliche Hochschulen, nicht aber für die Studienrichtung visuelle Mediengestaltung mit dem Schwerpunkt Gebrauchsgrafik.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989120185.X01

Im RIS seit

26.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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