RS Vwgh 1991/10/22 90/07/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1812/71 E 20. März 1972 RS 5

Stammrechtssatz

Zum Ziele führ ein Zwangsmittel nur dann, wenn es den mit dem Titelbescheid aufgetragenen Zustand herstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990070173.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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